Rechtliches
Rechtliche Informationen und Vorschriften Stand 02/2023
Führerschein
Die Fahrzeuge von eure-elektromobile setzten je nach Modell einen der folgenden Führerscheine vorraus: M, 1, 1b, 2, 3, 4 oder aber nach neuer Regelung: AM, A1, A2, B
Die Fahrzeuge Geco Ole, Geco Sera2, Truck sowie HeavyTruck dürfen bei einer Reduktions auf 25km/h mit einer Mofaprüfbescheinigung gefahren werden.
Sie sind vor dem 01.04.1965 geboren ? Dann dürfen Sie diese Fahrzeuge als 25km/h Fahrzeuge sogar ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung fahren.
Zulassung
Alle unsere Fahrzeuge entsprechen allen Vorgaben der StVZO, zu jedem Fahrzeug erhalten Sie eine COC-Bescheinigung, die bei Ihrer Versicherung vorgelegt werden kann, so erhalten Sie das Moped-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug, dass sogenannte "kleine Versicherungskennzeichen". Die COC ist EU-Weit gültig und dient als Fahrzeugbrief (Vergleichsnennung). Lediglich Speciel von uns gekennzeichnete Fahrzeug erhalten durch Ihr Straßenverkehrsamt einen Fahrzeugbrief bei Vorlage der COC.
Gurtpflicht/Helmpflicht
Laut 21a: “Sicherheitsgurte, […] Schutzhelme (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.” Hieraus lässt sich für “offene” Fahrzeuge eine Helmpflicht nur dann ableiten, wenn keine Gurte angelegt sind. Geschlossene Kabinen fallen nicht in diese Regelung jedoch sind bei allen Fahrzeugen von uns bereits Gurte verbaut, sodass Sie sich ins unseren Fahrzeugen anschnallen können.Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden, an ihre eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu denken und geeignete und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zu ergreifen.
Winterreifen
die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01.Dezember 2010, gültig ab 04. Dezember 2010 (vgl. BGBL Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60, vom 03. Dezember 2010) sowie aktuell die 52.Verordung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO und StVZO) vom 18. Mai 2017, gültig ab 01. Juni 2017 (vgl. BGBL Jahrgang 2017 Teil I Nr. 31, vom 31. Mai 2017). Hier wurde festgelegt, dass es folgende Kraftfahrzeuge gibt, die von der Winterreifen-Pflicht ausgenommen sind:
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- einspurige Kraftfahrzeuge
- Spezialfahrzeuge für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1 (Pkw-Reifen ), C2 (LlkwReifen) oder C3 (Lkw-Reifen) verfügbar sind
Dies trifft auf alle Elektrofahrzeuge von uns zu, denn hierfür können keine der oben genannten Reifen verbaut werden. Die unter die Ausnahme fallenden Fahrzeuge dürfen dann auch nur 50kmh fahren. Da die Fahrzeuge in der Regel nur bis zu 45km/h schnell fahren, ist dies sichergestellt. Auch hier gilt die Ausnahme Speciel gekennzeichnete produkte von uns
Rechtliche Fragen zum Fahren mit Elektro Trikes
Mofa-Prüfbescheinigung, Führerschein Klasse AM, was braucht man, um ein Elektro Senioren Mobil mit 25 km/h Geschwindigkeit fahren zu dürfen?
Rechtliche Grundlagen für Elektro Senioren Mobile
Wenn es um rechtliche Grundlagen für unsere Elektro Trikes geht, dann muss zunächst eine grundsätzliche Unterscheidung getroffen werden. Unsere Dreiradroller sind mit Ausnahme der Kabinenroller unter bestimmten Voraussetzungen als Krankenfahrstühle geeignet und zugelassen. Für diese gelten zum Teil andere Regelungen als für ein Freizeitmobil, das sich jemand kauft, um Fahrspaß und emissionsfreie Elektromobilität zu genießen. Hier sollen nun zunächst die Krankenfahrstühle behandelt werden.
Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs als
Krankenfahrstuhl
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug rechtlich als Krankenfahrzeug gelten kann, das gehbehinderte, erkrankte oder behinderte Personen fahren dürfen:
Das Fahrzeug
- muss in seiner Bauart für die Nutzung durch Körperbehinderte geeignet sein
- darf nicht mehr als einen Sitz haben
- kann überdacht sein
- darf leer samt Akku aber ohne Fahrer höchstens 300 kg wiegen
- darf höchstens ein zulässiges Gesamtgewicht von 500 kg haben
- darf maximal 110 cm breit sein
- darf bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren
Unsere offenen, elektrischen Dreiradroller fallen unter diese Grenzen, sofern sie auf 15 km/h Geschwindigkeit begrenzt werden. Das Elektro Senioren Mobil mit 25km/h ist zu schnell. Die Kabinenroller sind zu breit, zu schwer und ebenfalls zu schnell. Sie können nicht als Krankenfahrstühle zugelassen werden, wobei sie natürlich trotzdem für viele ältere, kranke oder behinderte Menschen eine große Hilfe zur selbstbestimmten Mobilität sind. Ob es unter diesen Umständen einen Zuschuss der Krankenkasse zur Anschaffung eines Kabinenrollers oder des 25 km/h schnellen E-Dreirad Rollers gibt, das muss jeweils im Einzelfall mit der Versicherung geklärt werden.
Weitere Unterkategorien bei den Krankenfahrstühlen
Wenn unser Elektro Trike nur im langsamen Gang mit 6 km/h fährt, dann kann es als Krankenfahrstuhl völlig ohne irgendeine Genehmigung gefahren werden. Das dürfen sogar behinderte Kinder unter 15 Jahren, die auf ein solches Fortbewegungsmittel angewiesen sind. Es ist nicht einmal erforderlich diese Fahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen anzumelden. Wir raten allerdings dringend dazu, eine Haftpflichtversicherung auch für diese Fahrzeuge abzuschließen.
Als Teilnehmer am Straßenverkehr kann auch ein sehr langsames Fahrzeug, das rechtlich als Fußgänger gilt, Unfälle mit weitreichenden Folgen verursachen. Eine eigene Versicherung des Fahrzeugs oder eine Aufnahme in die persönliche Haftpflichtversicherung ist deswegen anzuraten. Über 6 km/h besteht Versicherungspflicht, aber die Fahrzeuge dürfen bis 10 km/h immer noch als reine Krankenfahrstühle von Jedermann, der dazu in der Lage ist, geführt werden, ohne dass ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung vorliegt.
Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrzeuge ab 10 km/h bauartbedingter Geschwindigkeit
Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht, wer mit einem Fahrzeug über 10 km/h Geschwindigkeit unterwegs ist und das gilt nun für Kranke oder Behinderte, die gerne etwas schneller fahren wollen ebenso wie für alle anderen, die mit unseren Elektromobilen am Straßenverkehr teilnehmen. Wer also ein 15 km/h schnelles Elektro Trike erwirbt, muss dieses bei einer Versicherung anmelden, das Versicherungskennzeichen hinten anbringen und braucht die Mofa-Prüfbescheinigung. Gleiches gilt für unser Elektro Senioren Mobil mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch dieses kann mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden.
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bei Fahrschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erworben werden und umfasst eine Doppelstunde Praxis und sechs Doppelstunden Theorie. Zum Abschluss wird eine theoretische Prüfung abgelegt. Die Mofa-Prüfbescheinigung wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgehändigt und ist im rechtlichen Sinn kein Führerschein. Da die Mofa-Prüfbescheinigung erst 1980 eingeführt wurde, müssen sie Personen, die vor 1965 geboren sind, nicht erwerben. Sie müssen sich bei einer Polizeikontrolle in unserem Elektro Trike bis 25 km/h nur ausweisen können und damit ihr Alter nachweisen.
Der bis zu 45 km/h schnelle Kabinenroller
Das einzige Fahrzeug im Sortiment, für das Sie einen Führerschein brauchen ist der 45 km/h schnelle Kabinenroller . Wenn Sie sich diesen wetterfesten Elektroflitzer leisten, dann brauchen Sie mindestens den Führerschein AM. Dieser ist auch für Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bei Verbrennungsmotoren einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter vorgeschrieben. Bei Elektrofahrzeugen liegt die technische Grenze des Führerscheins AM bei einer Nenndauerleistung von höchstens vier Kilowatt. Selbstverständlich können Sie den Kabinenroller auch mit den “übergeordneten” Führerscheinen A, A1 und A2 sowie einem PKW- oder LKW-Führerschein fahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Jugendliche bereits mit 16 Jahren ein wetterfestes Fahrzeug mit Heizung fahren dürfen, sofern sie den Führerschein AM erwerben. Das wird viele Eltern freuen, die im ländlichen Bereich nicht wissen, wie ihr minderjähriges Kind zu einer ungünstig gelegenen Lehrstelle oder zum Sport kommen soll.
Sonderfälle aus dem Bereich der Elektro Senioren Mobile bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit
Die Bestimmungen zum Fahren mit Krankenfahrstühlen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sie beinhaltet auch eine Regelung für Altfälle. Darin ist festgehalten, dass Personen, die ein Fahrzeug vor dem Stichtag 01.09.2002 als Krankenfahrzeug zugelassen haben, dieses auch weiter fahren dürfen, auch wenn es den heutigen Regelungen nicht entspricht. Das gleiche gilt für Prüfbescheinigungen für Krankenfahrstühle, die vor diesem Stichtag ausgestellt wurden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug weiter führen, wenn Sie es vor dem 30. 06. 1999 erstmals in Verkehr genommen haben. Diese Regelungen gelten aber nur für Altfahrzeuge. Wenn der betroffene Personenkreis heute eines unserer Elektro Senioren Mobile mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit erwirbt, dann muss auch eine aktuelle Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden. Für die Kabinenroller bis 45 km/h ist mindestens eine Fahrerlaubnis AM vorzulegen.
Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Krankenfahrstühlen und Elektrotrikes
Wenn Sie einen Krankenfahrstuhl nach obiger Definition, aber nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 6 km/h fahren, gelten Sie rechtlich als Fußgänger. Sie dürfen damit Gehwege benutzen und in der Fußgängerzone fahren. Wo keine Gehwege vorhanden sind, dürfen Sie aber wie ein anderer Fußgänger auch, die Straße mit Ihrem Krankenfahrstuhl benutzen. Wenn Sie mit einem schnelleren Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen unterwegs sind, unterliegen Sie der Fahrbahnbenutzungspflicht. Das heißt, dass Sie Radwege nicht benutzen dürfen. Sie sind den Radfahrern vorbehalten. Obwohl langsame E-Bikes auch auf Radwegen erlaubt sind, gilt dies nicht für Fahrzeuge, die keinen Antrieb aus Muskelkraft besitzen. Auch die schnellen E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h müssen die Fahrbahn benutzen und sind auf Radwegen verboten.
Für unsere Elektro Senioren Mobile bis 25km/h bedeutet dies, dass Sie im kleinsten Gang bis 6 km/h auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen. Sobald Sie schneller unterwegs sind, müssen Sie die Straße, nicht den Radweg benutzen.